Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen


 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Fahrzeugüberführungen
 

Car-transfer-trips ist ein gewerbliches Unternehmen.

Beschreibung der Leistung
Car-transfer-trips bietet einen Dienstleistungsservice für Kraftfahrzeuge auf dem freien Markt an, der von privaten sowie gewerblichen Interessenten genutzt werden kann. Car-transfer-trips übernimmt die Überführungen von PKW, Wohnmobilen, LKW, KOM, Krad im In- und Ausland auf eigener Achse. Es wird kein Handel sowie Ankauf als auch Vermietung, Verkauf, Vermittlung, Leasing oder gar Instandsetzung von Kraftfahrzeugen betrieben. Sollte dieser Eindruck entstehen, Car-transfer-trips würde derartiges leisten, so ist dies falsch, und es wird diesem Eindruck ausdrücklich widersprochen. Reisetouristik mit Kraftfahrzeugen kann durchgeführt werden, bedarf aber der vorherigen Absprache.

Terminabsprachen
Car-transfer-trips versucht, Termine nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Eine Garantie hierfür kann jedoch aufgrund der unabschätzbaren Einflüsse bei Verkehrsdienstleistungen im regulären Fahrbetrieb nicht gegeben werden. Durch sorgfältige Planung wird Car-transfer-trips diesen Umständen soweit möglich Rechnung tragen.

Die Fahrzeugübergabe
Bei der Fahrzeugübergabe hat sich dieses in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand zu befinden und den aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen(Kopien, Bescheinigungen der letzten HU, BSU, insbesondere bei LKWs und Bussen). Hierzu gehört , dass dieses mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenständen ausgestattet ist wie z. B.: Verbandskasten, Warndreieck, Warnleuchten und gegebenenfalls weißrote Warntafeln, usw. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber für alle Schäden, die aus Versäumnissen der eben genannten Punkte resultieren wie Bußgelder oder Strafverfahren, haftet. Wenn bei Übernahme des Fahrzeugs Mängel festgestellt werden, die eine Ausführung des Auftrages als unwahrscheinlich oder unzumutbar bzw. unzulässig erscheinen lassen, kann die Auftragsausführung ganz oder solange verweigert werden, bis die festgestellten Mängel abgestellt sind und / oder eine gefahrlose Überführung gewährleistet ist. Regreßansprüche an die Firma Car-transfer-trips bestehen dann nicht. Für Verzögerungen und vergebliche An- oder Abreise ist der Auftraggeber ersatzpflichtig. Die Kosten richten sich hierbei nach dem entstandenen Aufwand.

Hindernisse bei der Ausführung des Auftrages
Entstehen während der Fahrt Pannen und /oder technische Defekte und dadurch ein Ausfall des Fahrzeugs, gehen Kosten, die dadurch entstehen, zu Lasten des Auftraggebers. Dieses betrifft ebenso eine dabei auftretende zeitliche Verzögerung. Besonders bei Gebrauchtfahrzeugen ist sich der Auftraggeber im klaren darüber, dass mit Reparaturen unterwegs oder der Inanspruchnahme von Bergungs- und Abschleppdiensten zu rechnen ist und er verpflichtet sich für diese Kosten voll aufzukommen. Nach Kenntnisnahme eines solchen Sachverhaltes hat der Auftraggeber sich umgehend an den jeweiligen Reparatur- oder Bergungs- und Abschleppdienst zu wenden und die Übernahme der zur Disposition stehenden Kosten zu bestätigen.

Das Fahrpersonal
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das jeweilige Personal am Fahrzeug gründlich einzuweisen und wenn nötig, auch eine Einweisungsfahrt durchzuführen, wenn dies für den ordnungsgemäßen Fahrbetrieb erforderlich sein sollte. Sind für den jeweiligen Fahrbetrieb spezielle Genehmigungen nötig, so ist dieses vor Vertragsabschluß unaufgefordert mitzuteilen, um schon im Vorfeld abzuklären, wie der Auftrag ausgeführt werden kann.

Haftung
Schäden, die bei einem Überführungsauftrag durch Fahrer der Firma Car-transfer-trips am Fahrzeug entstehen, während es nicht bewegt wird, es also nicht fährt, sondern steht, werden durch die Firma Car-transfer-trips übernommen.

Haftungsausschluss
Ein Haftungsausschluss findet bei Überführungsfahrten von Fahrzeugen, die nicht mit einem unserer roten Kennzeichen (=Vollkaskoversicherung) bewegt werden, statt. Hier tritt bei Schäden, die während der Fahrt auftreten, automatisch die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters/Versicherungsnehmers des zu überführenden Fahrzeugs in Kraft. Es ist nicht möglich ein Fahrzeug doppelt zu versichern.